Gerade vermögende Personen benötigen zur Aufrechterhaltung ihres Lebensstandards oft nicht zwingend die AHV-Leistungen. Entsprechend wurden die Leistungen der AHV eher knapp bemessen.
Entsprechend haben je nach Alter zwischen 10% und 50% der Schweizerinnen und Schweizer Ergänzungsleistungen.
Ergänzungsleistungen müssen aber beantragt werden.
Ergänzungsleistungen können wie die AHV jährliche Leistungen sein, die monatlich ausbezahlt werden und so die allgemeine Lebenshaltung ermöglichen.
Ergänzungsleistungen können aber auch Vergütung von Krankheits- und Behinderungskosten darstellen (z.B. auch Pflegeheimkosten).
Offizielle Informationen zur EL
Merkblatt Ergänungsleistungen
Merkblatt Recht auf Ergänzungsleistungen